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Hans-Jürgen Steiger Rechtsanwalt



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Firmenbeschreibung

Er berät, unterstützt und vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht in allen Fragen des Arbeitsrechts, sei es bei Kündigungen, Abmahnungen, bei Leistungsklagen oder auch bei Fragen der Mitbestimmung, Teilzeitbeschäftigung und bei Fragen zur Arbeitszeit und zum Urlaub. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Darin sieht er einen großen Vorteil gegenüber nur einseitig tätigen Arbeitsrechtlern. Als Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt er Erbengemeinschaften und setzt sie auseinander, wobei er als Notar die dazu erforderlichen Verträge beurkunden kann. Er erhebt Erbteilungsklagen in strittigen Fällen, klagt Pflichtteils -, Pflichtteilsergänzungsansprüche ein, beantragt eine Teilungsversteigerung für Sie. Er fungiert als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Nachlassinsolvenzverwalter. Er arbeitet mit verschiedenen Erbenermittlern im In - und Ausland zusammen. Er berät und entwirft Testamente, Erbverträge und regelt Ihre Rechtsnachfolge, auch im unternehmerischen Bereich. Er bereitet Sie auf die Europäische Erbrechtsreform vor, die am 17.08.2015 inkrafttreten wird und die gravierende Neuerungen mit sich bringt, insbesondere für im Ausland lebende Deutsche, z.B. auf Mallorca, in Kanada, USA oder Australien.




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